Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

- Zentralinnungsverband (ZIV) -



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Öko-Audit

Die EG-Öko-Audit-Verordnung von 1993 und das deutsche Umweltauditgesetz von 1995 stellen Unternehmen und Behörden einen transparenten und anspruchsvollen Rahmen zur Verfügung, um besondere Leistungen im betrieblichen Umweltschutz öffentlich zu dokumentieren. Gefordert wird von den Teilnehmern insbesondere die Durchführung einer Umweltbetriebsprüfung und die Einführung eines Umweltmanagement-Systems. Die Teilnehmer setzen sich darüber hinaus konkrete Ziele zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistungen. Diese sowie die Ergebnisse der Umweltbetriebsprüfung werden im Rahmen einer Umwelterklärung dargestellt, die staatlich zugelassene Umweltgutachter auf ihre Richtigkeit überprüfen. Audit-Teilnehmer haben sich einem solchen Überprüfungsverfahren mindestens alle drei Jahre zu unterziehen. Die deutsche Wirtschaft liegt mit zirka 2.300 Standorten beim Öko-Audit derzeit EU-weit an der Spitze.

Zum Buchstabe Ö Irrtümer vorbehalten




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